Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hochzeitsfotografie

Stand: Februar 2026

I. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über fotografische Leistungen im Bereich Hochzeitsfotografie zwischen dem Fotografen (Auftragnehmer) und dem Brautpaar (Auftraggeber).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom Auftragnehmer übermittelte Vertrag vom Auftraggeber unterschrieben zurückgesendet wurde. Ab Versand des Vertrags wird der im Vertrag festgelegte Termin für die Dauer von einer Woche freigehalten, damit das Brautpaar den Vertrag prüfen und zurücksenden kann. Nach Eingang des unterschriebenen Vertrags beginnt eine erneute Freihaltefrist von zwei Wochen, innerhalb der die Reservierungsgebühr eingegangen sein muss. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, wird der Vertrag hinfällig und es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
(4) „Bildmaterial“ sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Fotografien und grafischen Werke, unabhängig von Form, Medium oder Technik. „Dritte“ im Sinne dieser AGB sind alle Personen oder Unternehmen, die nicht Vertragspartner sind, einschließlich Locations, Dienstleister oder sonstige Personen, mit Ausnahme der Hochzeitsgäste, denen das Bildmaterial zur privaten oder öffentlichen Nutzung weitergegeben werden darf:

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an sämtlichem Bildmaterial verbleibt beim Fotografen.
(2) Das Brautpaar darf Bildmaterial ausschließlich selbst nutzen oder an Gäste des Events zur privaten Ansicht weitergeben (diese dürfen das Bildmaterial auch öffentlich, z. B. auf Social Media, nutzen). Eine Weitergabe an Dritte, einschließlich Dienstleistern, Locations oder sonstigen Personen, ist nicht gestattet, auch nicht zur vermeintlich privaten Nutzung. Jegliche kommerzielle Nutzung durch Dritte ist ausdrücklich untersagt.
(3) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
(4) Die Bearbeitung oder Veränderung des Bildmaterials (z. B. Filter, Retuschen durch Dritte, Composings) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen zulässig.
(5) Nicht ausgewählte oder lediglich zur Ansicht überlassene Bilder dürfen nicht verwendet werden und verbleiben vollständig beim Fotografen.
(6) Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) oder Bildern über die Auswahl des Fotografen hinaus besteht nicht.

III. Eigenwerbung des Fotografen (Referenznutzung)

(1) Der Fotograf ist berechtigt, Bildmaterial, auf dem das Brautpaar und/oder Gäste abgebildet sind, für eigene Werbezwecke zu verwenden (z. B. Webseite, Social-Media-Profile inkl. Meta-Plattformen, Google-Unternehmensprofil, Präsentationen, Portfolio).
(2) Mit der Erteilung des Auftrags bestätigt das Brautpaar, dass Bildmaterial, auf dem Gäste abgebildet sind, für Eigenwerbung verwendet werden darf. Der Fotograf haftet nicht, falls einzelne Gäste Einwände erheben.
(3) Diese Nutzung erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie § 22 Kunsturhebergesetz (KUG).
(4) Das Brautpaar kann der Nutzung nur für die Zukunft widersprechen; bereits veröffentlichte Inhalte werden im Rahmen des Zumutbaren entfernt.
(5) Der Fotograf haftet nicht für mittelbare Schäden oder Nachteile, die dem Brautpaar aus der zulässigen Referenznutzung entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

IV. Buchung, Reservierung und Zahlungen

(1) Das Erstgespräch dient der unverbindlichen Klärung und der beiderseitigen Entscheidung über eine Zusammenarbeit.
(2) Mit Eingang der Reservierungsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags wird der Termin verbindlich bestätigt. Die Reservierungsgebühr ist nicht erstattungsfähig.
(3) Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin fällig. Erfolgt kein Zahlungseingang, behält sich der Fotograf das Recht vor, den Termin anderweitig zu vergeben. Die Reservierungsgebühr bleibt in diesem Fall als Entschädigung beim Fotografen.
(4) Sollte das Brautpaar das Event aus welchem Grund auch immer absagen, wird die bereits geleistete Restzahlung zurückerstattet. Die Reservierungsgebühr bleibt in jedem Fall beim Fotografen als Entschädigung für die Terminbindung.

V. Stornierung / Nichterscheinen

(1) Stornierungen vor Vertragsabschluss sind unverbindlich.
(2) Sollte der Fotograf aus Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen nicht erscheinen können, werden sämtliche an ihn geleisteten Zahlungen, einschließlich der Reservierungsgebühr, vollständig erstattet. Ein Anspruch auf weitere Leistungen oder Entschädigungen besteht nicht. Der Fotograf bemüht sich in diesem Fall, das Brautpaar bei der Suche nach einem geeigneten Ersatzfotografen oder einer geeigneten Ersatzfotografin zu unterstützen; eine Garantie für die Verfügbarkeit oder Gleichwertigkeit eines Ersatzes besteht nicht.

VI. Ablauf am Hochzeitstag

(1) Dem Fotografen steht eine angemessene Verpflegung während des Events zu. Sollte diese durch das Brautpaar nicht bereitgestellt werden, steht es dem Fotografen frei, das Eventgelände für bis zu eine Stunde zu verlassen, um sich eigenständig zu verpflegen.
(2) Vorab besprochene Bildmotive werden nach Möglichkeit umgesetzt; eine Garantie für die Umsetzung besteht nicht.
(3) Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Bildern.
(4) Überschreitet die tatsächliche Einsatzdauer am Hochzeitstag die vertraglich vereinbarte Dauer auf Wunsch oder mit Kenntnis des Brautpaars, gelten zusätzliche Stunden als Überstunden. Diese werden mit 150€ pro angefangener Stunde berechnet und sind nachträglich zu vergüten. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

VII. Lieferung und Bildbearbeitung

(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital anhand einer Online-Galerie, die dem Brautpaar und den Gästen zugänglich gemacht wird.
(2) Spätestens 48 Stunden nach der Hochzeit wird eine kleine Auswahl digital bereitgestellt.
(3) Die Lieferung der vollständigen Galerie erfolgt in der Regel nach 3 Wochen, spätestens jedoch nach 6 Wochen.
(4) Es erfolgt keine Veränderung von abgebildeten Personen, Objekten, Kleidungsstücken oder sonstigen Bildinhalten über die vereinbarte Standardbearbeitung hinaus.

VIII. Haftung

(1) Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Keine Rückerstattung oder Teilrückzahlung, solange die Leistung am Hochzeitstag insgesamt erbracht wurde.
(3) Keine Haftung für Styling, Aussehen oder subjektive Zufriedenheit des Brautpaars.

IX. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt.
(2) Weitere Informationen sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

X. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen.